| Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 
 Bestellungen im Fernabsatz werden nur von voll geschäftsfähigen Kunden  angenommen. Mit einer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie das 18. Lebensjahr  vollendet haben
 1. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen  ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von  unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir  nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung  zugestimmt. 2. Vertragsabschluß Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. auch das  Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an  uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens  jedoch 8 tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Nachträgliche  Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche  Ware können wir nicht akzeptieren. 3. Preis Unsere Verkaufspreise sind Abholpreise. Der Abholort ist die angegebene  Geschäftsstelle des Verkäufers. Wenn die Waren zusätzlich zu einer vom Käufer  angegebenen Adresse transportiert werden sollen entstehen zusätzliche  Transportkosten, die dem Käufer zusätzlich berechnet werden. Die Verkaufspreise  verstehen sich bei Verbrauchergeschäften inklusive der gesetzlichen  Umsatzsteuer. 4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen Der Kaufpreis ist als Anzahlung bei Zustandekommen des Vertrages in Höhe von  mind. 50 %, der Restbetrag spätestens bei Lieferung zu bezahlen, falls nicht  anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Soweit wir die Zahlung durch  Wechsel, Scheck, Bank- oder Kundenkarten akzeptieren, wird unsere Forderung erst  mit Einlösung dieser Mittel getilgt. Diskontspesen trägt der Kunde. Der Käufer  kann gegen von uns geltend gemachte Ansprüche nur mit solchen Forderungen  aufrechnen, welche gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt  wurden. 5. Vertragsrücktritt
 Bei Annahmeverzug oder anderen  wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung  mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt  vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zu Gänze erfüllt  ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl,  einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den  Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des  Kunden sind wir von allen weitere Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen  entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen  zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nasch  Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
 Tritt der  Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine  Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen  oder des Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall ist der Kunde  verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von  15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu  bezahlen.
 Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz kann der  Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Die Frist beginnt  mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher. Es genügt, die  Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher  gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung  der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er  überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie  die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen  und Sonderanfertigungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7  Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht  möglich. 6. Mahn- und Inkassospesen Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die  dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur  zweckentsprechend Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im  speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten  Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die  Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der  Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro  erfolgter Mahnung einen Betrag von EURO 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des  Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EURO 3,63 zu  bezahlen. 7. Gewährleistung Begehrt der Käufer Wandlung oder Preisminderung, können wir uns als Verkäufer  von unserer Leistungspflicht nach unserer Wahl durch Nachtragen des Fehlenden  oder durch Bewirken einer Verbesserung, bzw. – bei Sachen einer bestimmten  Gattung – durch Austausch der mangelhaften Sache binnen angemessener Frist von -  mangels anderer Vereinbarung höchstens 12 Wochen - befreien. Der Übernehmer hat  stets zu beweisen, daß der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden  war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei  festgestellte Mängeln sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14  Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem  Verkäufer bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine  Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.  Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen  einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung  aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Einrichtungsgegenständen ist zu berücksichtigen, daß Naturmerkmale wie  Wuchslöcher (ähnlich Astlöcher), kleinere Risse oder unterschiedliche  Farbschattierungen im geringfügigen Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht mindern und keinen Reklamationsgrund  darstellen. Auch gewisse Flecken und Maserungen sind natürliche Eigenschaften,  die bei heller Farbwahl mehr zur Geltung kommen können als bei Wahl einer  dunkleren Farbe die deckend wirken. Holzabschlüsse welche den Lack nicht  aufnehmen, haben immer eine andere Farbe. Auch handelsübliche, geringfügige  Abweichungen bei Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten als akzeptiert. Sofern wir Garantien zugesagt  haben, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere  fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind  Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfaßt wie Beschädigungen, welche durch den  Kunden oder Dritte (z.B. Spedition) verursacht wurden. Für von Herstellern  zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung. Ausgenommen sind  Sitzkissen und Stoff- oder Lederbezüge. 8. Lieferung, Transport, Annahmeverzug und Lieferfrist Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder  Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte  Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw.  Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen  Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder  üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.  Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher  Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind  wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns  einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages  pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des  Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir  berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer  angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag  zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all  seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist,  insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und  Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu  eine Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach  Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.Bei von uns  nicht zu vertretenden Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder im  Geschäftsbetrieb unserer Erzeuger und Vorlieferanten wie Streiks,  speditionsbedingte Verzögerungen, Aussperrungen oder Elementarereignissen gelten  eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit als vereinbart.
 9. Produkthaftung Gegen Forderungen nach dem Produkthaftungsgesetz können wir uns durch  fristgerechte Nennung des Herstellers oder Vorlieferanten befreien. Allfällige  Regreßforderungen gelten nur dann als berechtigt, wenn der Fehler in unserer  Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. 10. Eigentumsvorbehalt Wird der Kaufgegenstand vor Bezahlung an den Käufer ausgefolgt, bleibt dieser  bis zur vollständigen Bezahlung (inklusive aller Nebengebühren) in unserem  Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer darf bis zur Begleichung der  Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle  Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des  Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Für die Dauer des  Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere durch Pfändungen  - auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns  unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen  können. 11. Anzuwendendes Recht Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird  ausgeschlossen. 12. EDV - Daten, Datenschutz, Adressenänderung Der Käufer stimmt zu, daß seine personenbezogenen Daten bis auf seinen  Widerruf in unsere Kundenkartei aufgenommen werden und er so über unsere  Produkte, Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, daß auch dei im Kaufvertrag mitenthaltene  personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns  automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist  verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben,  solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig  vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen  auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse  gesendet werden. |